Immer wieder: Straftätern gelingt Ausbruch aus der Psychiatrie
Immer wieder brechen gefährliche Straftäter aus der "geschlossenen" Psychiatrie aus, bzw. kehren nicht dorthin zurück. Wieso bekommt ein gefährlicher Mörder aus der geschlossenen Anstalt überhaupt Freigang?
Ich frag mich wie sowas passieren kann. Hier innerhalb einer Woche, einer davon ein Mörder, der als sehr gefährlich gilt. Die Polizei sucht mit Fahndungsfoto und warnt die Bevölkerung davor den Mann anzusprechen. Und trotzdem wird er so wenig gesichert das es ihm gelingt frei rum zu laufen!
Hier zwei aktuelle Fälle:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/k...-a-1261736.html
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/c...-a-1262297.html
#2 RE: Immer wieder: Straftätern gelingt Ausbruch aus der Psychiatrie
Unsere deutsche Gesetzgebung ist meiner Meinung nach zu "lasch" und an manchen Stellen direkt kontraproduktiv.
Diese Ansicht teilte ich gestern auch einem Betreuungsgericht in Zwickau mit, mit dem ich vorrangig weiter zusammenarbeite.
In meinem Fall hindert das Gesetz mich als Betreuer eventuell daran meinen Betreuten vor der drohenden Obdachlosigkeit zu bewahren, indem ich ohne sein Zutun eine neue Wohnung anmiete, auch wenn ihm keine der vorgeschlagenen Wohnungen anstehen und er nicht die Dringlichkeit eines Freizugs der jetzigen, die unbedingt wegen seiner verursachten Wasserschäden saniert werden muss, nach der außerordentlichen Kündigung einsieht bzw. versteht. Diesen gesetzlichen "Schutzmantel", der um einen psychisch Kranken gelegt ist, gilt es nun für mich zu durchbrechen, wo ich doch eigentlich alles unternehme und organisiere, um ihm zu helfen, der gar nicht in der Lage ist, den komplexen Vorgang zu überschauen und die Konsequenzen für ihn in Erwägung zu ziehen, weil er glaubt, dass gegen seinen "Jagdschein" kein anderes gesetzliches Rechtsmittel angehen kann und wird.
Im Falle des psychisch kranken Freigängers stellt sich das zwar anders dar. Er "profitiert" jedoch von der Rechtslage auf diese Weise, dass er sich einfach "verdrücken" kann und weitere Straftaten begehen. Am Biertisch heißt es dann: "Die haben mehr Rechte als unsereiner..." Das kann man so sehen, allerdings ist die Sachlage doch etwas komplexer, wenn auch für "Normalbürger" nicht immer nachvollziehbar.
Die Rechtslage ist für den' normalen' Bürger zum Teil nicht mehr nachvollziehbar . Ich wusste bislang gar nicht, dass man in der ' Geschlossenen' Freigang hat und dann auch noch unbegleitet.
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