Rundfunkgebührenbefreiung unter manchen Voraussetzungen

13.07.2014 16:44
avatar  Rika
#1 RE: Rundfunkgebührenbefreiung unter manchen Voraussetzungen
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Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürger einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
Folgende Bürger können sich befreien lassen:

Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Empfänger von Arbeitslosengeld II
Empfänger von Grundsicherung im Alter (Rentner mit kleiner Rente, die Grundsicherung erhalten)
Wer keine der im § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall nach § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags (17,98 Euro) ist.

Empfänger von Pflegezulagen (wegen Pflegebedürftigkeit)
taubblinde Menschen
Empfänger von Blindenhilfe
Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt
Den Antrag kann man online ausfüllen: https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_..._auf_befreiung/

Liebe Grüße, Rika


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13.07.2014 16:55
avatar  Lenchen
#2 RE: Rundfunkgebührenbefreiung unter manchen Voraussetzungen
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Ach ja, das trifft alles auf mich nicht zu ... ich zahle den Rundfunkbeitrag trotzdem völlig umsonst, da ich keinen Fernseher habe, auch per PC nicht fernsehe und das Radio ist immer aus. Wenn dann CD. Also bezahle ich, obwohl ich keine Leistung in anspruch nehme ...
Da kann man sich jetzt nicht mehr befreien lassen

Liebe Grüße vom Lenchen
Wenn du etwas haben möchtest, was du noch nie gehabt hast, dann musst du etwas tun, was du noch nie getan hast. chinesische Weisheit

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13.07.2014 17:24
avatar  Rika
#3 RE: Rundfunkgebührenbefreiung unter manchen Voraussetzungen
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Da haben wir irgendwo einen Thread (glaube in Politik), da hab ich ganz genau das Gleiche geschrieben Lenchen. Mit geht es genau so. Kein Fernseher, kein Radio. Das ist glatter Betrug!

Aber hier geht es um die Befreiungsmöglichkeiten, die sehr oft Rentner betrifft. :twinkle"

Liebe Grüße, Rika


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13.07.2014 19:38
avatar  Susanne ( gelöscht )
#4 RE: Rundfunkgebührenbefreiung unter manchen Voraussetzungen
Su
Susanne ( gelöscht )

Das wissen viele sicher garnicht. Muß man sich merken wenn man jemanden kennt, den es betreffen könnte.
Danke für die Info.


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