Rundfunkgebührenbefreiung unter manchen Voraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Bürger einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
Folgende Bürger können sich befreien lassen:
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
Empfänger von Arbeitslosengeld II
Empfänger von Grundsicherung im Alter (Rentner mit kleiner Rente, die Grundsicherung erhalten)
Wer keine der im § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall nach § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags (17,98 Euro) ist.
Empfänger von Pflegezulagen (wegen Pflegebedürftigkeit)
taubblinde Menschen
Empfänger von Blindenhilfe
Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt
Den Antrag kann man online ausfüllen: https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_..._auf_befreiung/
Ach ja, das trifft alles auf mich nicht zu ... ich zahle den Rundfunkbeitrag trotzdem völlig umsonst, da ich keinen Fernseher habe, auch per PC nicht fernsehe und das Radio ist immer aus. Wenn dann CD. Also bezahle ich, obwohl ich keine Leistung in anspruch nehme ...
Da kann man sich jetzt nicht mehr befreien lassen
Da haben wir irgendwo einen Thread (glaube in Politik), da hab ich ganz genau das Gleiche geschrieben Lenchen. Mit geht es genau so. Kein Fernseher, kein Radio. Das ist glatter Betrug!
Aber hier geht es um die Befreiungsmöglichkeiten, die sehr oft Rentner betrifft. :twinkle"
Susanne
(
gelöscht
)
#4 RE: Rundfunkgebührenbefreiung unter manchen Voraussetzungen
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